3. zusatzausrüstung

Unübliche Zusatzausrüstung muß vor der Verwendung der Wettbewerbsleitung gemeldet werden. Die Wettbewerbsleitung entscheidet, ob sie im Wettkampf verwendet werden darf. Die Verwendung von unüblicher Zusatzausrüstung wird auf jeden Fall untersagt, wenn sie als gefährlich eingestuft wird, oder sie ein potentielles Risiko für die sichere Öffnung des Haupt- oder Reserverfallschirms darstellt.


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